entnommen aus Facebook, nachfolgendes scheint so nicht zu stimmen, zumindest nicht das zitierte STGB..., da hilft wohl nur die Volksanwaltschaft, oder !?
dejure.org/gesetze/StGB/129
vor 8 Minuten·
dejure.org/gesetze/StGB/129
Stefan G. Weinmann hat Stimme des VolkesFoto geteilt.
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