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Dux von der Bürgergemeinde Siegerland zu den JOH Ausweisen

  nachfolgendes schrieb Dux von der Bürgergemeinde Siegerland zu den JOH Ausweisen
   unter diesen Postolav-pfulli-nochmal-zu-den-joh-ausweisen

               zur Bürgergemeinde Siegerland auch das hier:
    
Bürgergemeinde Siegerland: alle Handlungen der BRD sind illegal

    zu dem Kommentar von Dux: meiner Meinung nach stimmt das so nicht, der JOH Ausweis weist den Inhaber aus als lebenden und beseelten Mensch und eben nicht als juristische Person, damit untersteht Er nicht mehr der BRD Gesetzgebung ! Da momentan hier allerdings mehr oder weniger Willkür herrscht, hilft das alles nur bedingt, Ziel muss es sein unseren Rechtsstaat handlungsfähig zu machen und das geht nur wenn wir mehr werden und uns unter diesem Ziel zusammenschliessen. Zur Klärung der offenen Fragen ist der Musterprozess vor Staatsgericht / Volksgericht - Vereinbarung
gedacht, meldet Euch kostenlos an Vordruck Anmeldung

  hier ein Link zu dem JOH Ausweis von Markus Tolksdorf, dieser liest sich besser wie der vom Ralf Wachsmuth markus-tolksdorf-lebender-und-beseelter

            zu natürliche Person / juristische Person siehe z. B. hier:

wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit

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Echte " Amtsausweise" können nur von einer echten Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (originäre Gründung in Verbindung mit Publikation) im Auftrag des Deutschen Volkes erstellt und als öffentliche Urkunde an den Beauftragten zusammen mit der Bestallungsurkunde vergeben werden. Alles andere sind privatrechtliche Ehrenämter einer Privatorganisation und nur innerhalb der eigenen Organisation anwendbar. Diese Amtsausweise gelten nicht für andere privatrechtliche Organisation ( BRD, Polizei usw. usw). Im öffentlichen Recht ist Anwendnung dieser Amtsweise unter hoher Strafe verboten. Das ist Grund, daß Mr.OLAV PFULLI ( juristsche Person, ohne Vermögen weiter verwaltet durch die BRD) seine Clubkarte zurück erhalten hat. Eine Legimitation als Beamter im öffentlichem Recht hat Er nicht. Der Ausweiss selbst ist aber okay und zum Ausweisen innerhalb des Privatrechts erlaubt. Eine rechtliche Handlungsfreiheit bietet der Ausweis jedenfalls nicht. Bei Fragen einfach melden. Dux
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    Du meinst Ralf Wachsmuth anstatt Olav Pfulli !? Ansonsten sind Dienstausweise doch auch Clubkarten, oder ? Deshalb das Schreiben ans "Meldeamt" Kiel
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    Dienstausweise; Es gibt drei Arten von Dienstausweisen. 1. Dienstausweis einer öffentlichen Behörde im Privathandelsrecht . ( Geltungsbereich nur im Wirtschaftsbereich Länder ) nur Weisungsbefugt, eingriff nur bei Gefahr im Vollzug ( Polizei , Ordnungsbehörden BRD - Verwaltung) 2. Dienstausweise von Privatfirmen. ( Geltungsbereich nur auf Privatgelände ) nur Weisungsbefugt, eingriff nur bei Gefahr im Vollzug. 3.Dienstausweise von öffentlich rechtlichen echten Ämtern. ( Geltungsbereich innerhalb der Grenzen des Amtes ) Weisungsbefugt gegen über Jedem, Eingriff bei Gefahr im Vollzug, Eingriff bei amtlicher Anordnung.
   


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