heute Mittag hatte ich einen Anruf von Mirjam, Sie meinte mit dem gelben Schein - auch nicht beantragt nach RuStG 1913 - käme man nicht aus dem BRD-System raus.
Da hier ja die Meinungen sehr auseinandergehen, wieso setzen wir uns nicht mal zusammen und tauschen uns aus um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, dies auch für die ehrlichen Mitarbeiter im BRD-System !?
dies ist entnommen aus der FB Seite von Dux
Dux Thomas von Siegerland
Damit Ihr alle entscheidend weiter kommt mit Euren Problemen in Zusammenhang mit der BRD- Verwaltung!
Fakt ist, daß das BGB ein Teil des Privatrechts ist. Die Prinzipien, die im BGB nicht ausdrücklich formuliert, aber in seinen Bestimmungen vorausgesetzt sind, haben heute in der BRD durch das Grundgesetz eine Bekräftigung erfahren und sind zum Teil sogar in den Rang von Verfassungsprinzipen erheben worden. So garantiert Art 14 Abs.1 des Grundgesetzes das Eigentum und das Erbrecht und damit zwei der wichtigen privatrechtlichen Institutionen. ACHTUNG!!! Die Vertragsfreiheit wird zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist aber nach allgemeiner Auffassung in dem durch Art. 2 GG gewährleisteten Recht auf freie Entscheidung der Persönlichkeit enthalten und ebenso die Vereinigungsfreiheit in Art.9 GG. Die Personen die durch das Meldegesetz gemeldet sind (Wohnhafte Einwohner damit Unmündige ) sind nicht in der Lage sich aus dem BGB zu bedienen, denn das BGB kennt keine Einwohner und Keine Wohnhaft. Das BGB kennt nur den Wohnsitz und damit nur die Personen die einen Wohnsitz begründet haben. Alleine die haben das Recht auf Vertragsfreiheit. Macht was raus!!! Euer Dux von Siegerland
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nachfolgend das wäre die Tel. vom Bürgerbüro in Gummersbach, wenn ich das richtig verstand....
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Da hier ja die Meinungen sehr auseinandergehen, wieso setzen wir uns nicht mal zusammen und tauschen uns aus um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, dies auch für die ehrlichen Mitarbeiter im BRD-System !?
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Dux Thomas von Siegerland
Damit Ihr alle entscheidend weiter kommt mit Euren Problemen in Zusammenhang mit der BRD- Verwaltung!
Fakt ist, daß das BGB ein Teil des Privatrechts ist. Die Prinzipien, die im BGB nicht ausdrücklich formuliert, aber in seinen Bestimmungen vorausgesetzt sind, haben heute in der BRD durch das Grundgesetz eine Bekräftigung erfahren und sind zum Teil sogar in den Rang von Verfassungsprinzipen erheben worden. So garantiert Art 14 Abs.1 des Grundgesetzes das Eigentum und das Erbrecht und damit zwei der wichtigen privatrechtlichen Institutionen. ACHTUNG!!! Die Vertragsfreiheit wird zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist aber nach allgemeiner Auffassung in dem durch Art. 2 GG gewährleisteten Recht auf freie Entscheidung der Persönlichkeit enthalten und ebenso die Vereinigungsfreiheit in Art.9 GG. Die Personen die durch das Meldegesetz gemeldet sind (Wohnhafte Einwohner damit Unmündige ) sind nicht in der Lage sich aus dem BGB zu bedienen, denn das BGB kennt keine Einwohner und Keine Wohnhaft. Das BGB kennt nur den Wohnsitz und damit nur die Personen die einen Wohnsitz begründet haben. Alleine die haben das Recht auf Vertragsfreiheit. Macht was raus!!! Euer Dux von Siegerland
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nachfolgend das wäre die Tel. vom Bürgerbüro in Gummersbach, wenn ich das richtig verstand....
presseamt von siegerland
vor 4 Stunden
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02261/8038885 bitte Thomas anrufen
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später schrieb ich dies noch mit Mirjam
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später schrieb ich dies noch mit Mirjam
hab das hier mal online, für den Einstieg könnte man doch den kostenlosen Staatsangehörigkeitsausweis nutzen, oder ? http://templerhofiben.blogspot.de/2014/06/burgergemeinde-siegerland-mit-gelbem.html
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Heimatbund