entnommen aus Facebook, diesbezügl. tel. ich auch gerade mit Ralf Wachsmuth von der JOH www.joh-nrw.net Er meinte, Sie hätten sich auch schon darüber Gedanken gemacht, bezügl. eigene Kennzeichen, etc. , das wäre nicht so einfach, im Laufe des Gespräches verwies Er auf Fitzek, dass Er auch schon an eigenen Kennzeichen dran war..., ich sagte Ihm Fitzek hätte ja schon ganz gute Ideen, als Staat lehne ich sein Königreich allerdings ab, als Insellösung ja...., Fitzek lernte ich mal in Stuttgart zusammen mit STB Samjeske und Dr. Wittmann von Graf von Andechs kennen
Ralf sagte mir, bezügl. Vernetzung, würde ich bei Ihm offene Türen einrennen
....so habe ich das jedenfalls verstanden...
zur BRD-Zulassung, ich sagte Ralf die wenigsten wüßten das, man könne dies ja mit Kugelschreiber abändern und dies mit JOH Stempel beglaubigen..., wie denkt Ihr darüber ?
entnommen aus Wikipedia Ralf meinte auch, die wenigsten wüssten das:
....Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EG-Ländern kann dies anders sein....
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Ralf sagte mir, bezügl. Vernetzung, würde ich bei Ihm offene Türen einrennen
....so habe ich das jedenfalls verstanden...
zur BRD-Zulassung, ich sagte Ralf die wenigsten wüßten das, man könne dies ja mit Kugelschreiber abändern und dies mit JOH Stempel beglaubigen..., wie denkt Ihr darüber ?
entnommen aus Wikipedia Ralf meinte auch, die wenigsten wüssten das:
....Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EG-Ländern kann dies anders sein....
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Auto zugelassen mit JOH Ausweis http://templerhofiben.blogspot.de/2014/07/auto-zugelassen-mit-joh-ausweis.html
templerhofiben.blogspot.com
- Frei Geist, Enrico Homuth und Cornelia Bowen gefällt das.
- Volker AlbachGut so, aber warum muß ich denn bei der Fa. Zulassungsstelle ein Fahrzeug anmelden, wenn ich Souverän bin??
- Stefan G. Weinmanngute Frage sprich mal mit der JOH www.joh-nrw.netwww.joh-nrw.comWillkommen lieber JOH-Leserkreis DR-Interim-Amt der
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