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Channel: Excalibur - für die Freyheit
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Melissa Fesch: kündigt der BRD..., hier ist eine überarbeitete Version

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          entnommen aus Facebook

zu nachfolgendem, Maik und ich sind skeptisch gegenüber dem ESTA Register

Maiks "amtlich" bestätigte Personalausweisrückgabe


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Quelle: facebook.com/groups/rustag
Kündigt der BRD. Hier ist eine überarbeitete Version der Kündigung (von Holm Z Oe). Nicht die Person kündigt, sondern die Frau kündigt das Konto der Person.
Melissa [Fesch] Straße
Wohnort
Einwohnermeldeamt, Standesamt, Ordnungsamt, Landesregierung,
Bundesregierung, US EUCOM Patch Barracks 70569 Stuttgart
28.09.2014
Kündigung des Personalkontos
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frau Melissa aus dem Hause [Fesch] kündigt das Personalkonto der Person MELISSA FESCH (latent), das mit der Personalausweis-Nr. 1234567 verbunden war, sowie alle invisiblen Verträge dieses Personalkontos betreffend, zum 29.09.2014.
Die Frau Melissa aus dem Hause [Fesch] teilt ferner mit, daß sie seit dem 12.06.2013 zzgl. Postweg im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises mit dem Az: 12 234-05 03/13 ist. Die Eintragung im EStA Register beim Bundesverwaltungsamt unter der Nr. 3457366 ist am 14.06.2013 erfolgt.
Ich fordere eine kurzfristige Bestätigung dieser Kündigung an.
Hochachtungsvoll
Melissa a.d.H. [Fesch] without prejudice UCC 1-308
Alle Rechte vorbehalten. Deutsche Staatsangehörige nach § 4 Abs.1 RuStAG 1913.
  • Anita Buhl-HankeKann ich den Brief jetzt verwenden oder nicht ? ich will auch PERSO abgeben
  • Markus TolksdorfWer sich nun irgendwann einmal als König gesehen hat weiß ich nicht...aber Häuptlinge oder wie man sie früher nannte hat es sicherlich schon immer gegeben und ich möchte einfach mal behaupten...es war auch schon immer ein Streitpunkt der Menschen. Aber das weiß ich nicht genau...das vermute ich einfach mal ganz frech
  • Markus TolksdorfVerwende den Brief doch einfach, gebe den Personalausweis ab und dann bewerte deren Reaktion. Nur wenn wir alle zusammen von uns gegenseitig lernen...nur dann perfektionieren wir unsere Schreiben und nur dann werden entsprechende Erfolge kommen. Wir dürfen nur nicht meinen, Tipps von anderen, Hinterfragungen von anderen sind negativ...das ist falsch...wenn ich eines besseren belehrt werde so habe ich etwas dazu gelernt und verwende es beim nächsten Vorgehen. Ich finde Kritik toll...solange sie sachlich ist
  • Roswitha WeberMan könnte in der Kündigung der BRD noch mit hinein geben: Wenn man einem Rechtsgeschäft zugestimmt hat, in dem man getäuscht wurde, oder ein Rechtsgeschäft das ein Anderer (Eltern, Vormund, Staat) für einen abgeschlossen hat, dass gegen den Willen oder muthmaßlichen Willen verstieß, kann man es durch §119 BGB v. 1896 einfach rückgängig machen und sogar Schadenersatz verlangen.

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