entnommen aus Facebook, siehe auch Julias angebl. Einsatz für die Polizei...., sprecht Sie mal darauf an.....
Julia Klöckner, Mitglied der Atlantikbrücke und die Polizei
siehe auch:
"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei
Die Tatsache, daß die sogenannte “BRD” kein Staat ist, und keinerlei Legitimation für hoheitliches Handeln hat, hat insbesondere erhebliche Konsequenzen für die Arbeit von Polizisten im “BRD”-System:
Zunächst sind Polizisten im “BRD”-System keine Beamten. Schließlich sind sie keine Staatsbürger der “BRD” und können deshalb keine Beamten der “BRD” sein. Deshalb haben “BRD”-Polizisten auch Dienstausweise und keine Amtsausweise.
Die Angehörigen der “BRD”-Polizei sind deshalb einem Werkschutz oder privaten Sicherheitsdienst gleichzusetzen. Sie haben keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt, was wieder einmal zeigt, wie verantwortungslos die “BRD”-Oberen mit den Polizeibediensteten umgehen, sie lassen sie auf die Menschheit los, ohne die nötigen Rechtsgrundlagen herzustellen und diese Personen zu schützen.
Nach § 113 (3) StGB ist gar der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn die Diensthandlung (in der Fassung vom Mai 1970 hieß es übrigens noch „Amts- oder Diensthandlung“ …) nicht rechtmäßig ist. Auch hier wird – wenn auch klausuliert – jeder Schutz versagt. Die Antwort auf die Frage, wieso ein Vollstreckungsbeamter im Rahmen der Vollstreckung eine Diensthandlung begeht, sollte sich jeder Betroffene einmal stellen – Der Gesetzgeber bleibt sie jedenfalls schuldig.
Da die “BRD” kein Staat ist, gibt es im “BRD”-System (folgerichtig) keine Staatshaftung, so daß sich die Polizisten im “BRD”-System private Berufshaftpflichtversicherungen zulegen müssen, was natürlich auch absolut unwürdig ist.
Und damit ist auch erklärt, warum die BRD zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Rückstellungen für Pensionen gebildet hat – dies betrifft aber nicht nur die Polizisten …
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Julia Klöckner, Mitglied der Atlantikbrücke und die Polizei
siehe auch:
"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei
Die Tatsache, daß die sogenannte “BRD” kein Staat ist, und keinerlei Legitimation für hoheitliches Handeln hat, hat insbesondere erhebliche Konsequenzen für die Arbeit von Polizisten im “BRD”-System:
Zunächst sind Polizisten im “BRD”-System keine Beamten. Schließlich sind sie keine Staatsbürger der “BRD” und können deshalb keine Beamten der “BRD” sein. Deshalb haben “BRD”-Polizisten auch Dienstausweise und keine Amtsausweise.
Die Angehörigen der “BRD”-Polizei sind deshalb einem Werkschutz oder privaten Sicherheitsdienst gleichzusetzen. Sie haben keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt, was wieder einmal zeigt, wie verantwortungslos die “BRD”-Oberen mit den Polizeibediensteten umgehen, sie lassen sie auf die Menschheit los, ohne die nötigen Rechtsgrundlagen herzustellen und diese Personen zu schützen.
Nach § 113 (3) StGB ist gar der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn die Diensthandlung (in der Fassung vom Mai 1970 hieß es übrigens noch „Amts- oder Diensthandlung“ …) nicht rechtmäßig ist. Auch hier wird – wenn auch klausuliert – jeder Schutz versagt. Die Antwort auf die Frage, wieso ein Vollstreckungsbeamter im Rahmen der Vollstreckung eine Diensthandlung begeht, sollte sich jeder Betroffene einmal stellen – Der Gesetzgeber bleibt sie jedenfalls schuldig.
Da die “BRD” kein Staat ist, gibt es im “BRD”-System (folgerichtig) keine Staatshaftung, so daß sich die Polizisten im “BRD”-System private Berufshaftpflichtversicherungen zulegen müssen, was natürlich auch absolut unwürdig ist.
Und damit ist auch erklärt, warum die BRD zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Rückstellungen für Pensionen gebildet hat – dies betrifft aber nicht nur die Polizisten …
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Stefan G. Weinmann hat einen Link geteilt.
Die Tatsache, daß die sogenannte “BRD” kein Staat ist, und keinerlei Legitimation für hoheitliches Handeln hat, hat insbesondere erhebliche Konsequenzen für die Arbeit von Polizisten im “BRD”-Syste...
zeitzentrum.wordpress.com
- Manfred Souverän Deutschlands Manthey, Heiko Weigand, Manuel Schumacher und 10 anderen gefällt das.
- Stefan G. Weinmannnehmt diesbezügl. auch mal Kontakt zu Julia Klöckner auf.... http://templerhofiben.blogspot.de/.../julia-klockner...templerhofiben.blogspot.com|Von Stefan G. Weinmann
- Chloe WulffIn den sog. Strassen- und Verkehrsgesetzen ist es sogar vermerkt, das die BRD nur nutzniesser der öffentlichen Gebäude, (ich glaube Wege und Plätze) aber keinerlei Rechte über die Strassen Deutschlands hat. Deshalb braucht man keinen Führerschein, Zulassung etc. Leider weiss ich nicht mehr genau wo ich das gelesen habe. Es sind so unvorstellbar viel Informationen, die ich in den letzten anderhalb Jahren aufgenommen habe. Leider sind die Lösungen noch nicht ganz klar sichtbar...