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Uwe Gudehus Überfall durch Polizeibedienstete - Schutzbrief ausfüllen !? - eine moderne rechtsstaatliche Polizei....

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                nachfolgendes entnommen aus Facebook, ich tel. gestern auch längere Zeit - über 2 Stunden mit Uwe Gudehus -, im Gespräch teilte Uwe Gudehus u. a. mit, dass Er selbst auf dieser Veranstaltung war..., da ist doch alles gesagt, oder !? Wir müssen es nur umsetzen, so meine Überzeugung und auch die Empfehlung eines Hackenheimer Polizisten hören, selbst Staatsanwalt Dr. Leimbrock findet dies so weit okay..., auf jeden Fall hat er nichts dagegen, leider macht Uwe Gudehus noch nicht mit !?...*denk*


Uwe Gudehus will Strafantrag stellen, ich empfahl dies auch bei dem JOH - Staatenbund Büro zu tun und mitzuhelfen, dass die Vereinbarung mit der JOH zur Abwicklung der BRD umgesetzt wird....




          entnommen aus Facebook:


Stefan G. Weinmannhab gerade mit Uwe Gudehus tel., es wäre die Polizei Cuxhaven gewesen, bin dann auf dies gestolpert, darum geht es doch, oder ? http://www.pa.polizei-nds.de/.../polizeimuseum...



Eine moderne rechtsstaatliche Polizei, die bürgernah...
pa.polizei-nds.de


   hab dann am 22. Januar 2015 ca. 11.00 Uhr längere Zeit mit dem Dienstschichtleiter Herrn Polizeihauptkommisar Tiedemann tel. und anschl. auch nochmal mit Uwe Gudehus und beiden nahegelegt auf den Rat der Kreuznacher Polizisten zu hören


polizeiinspektion_cuxhaven


**************************************************

Uwe GudehusEs waren 3 PESONEN, 2 m und eine w....4 rechtswidrige Haftbefehle, in der Summe 95,-€ (15,-+25,-+25,-+30,-), alle wegen Falschparken und zu schnellem Fahren. Je Vorgang war mindestens ein Tag Erzwingungshaft angedroht. Unterschrieben waren die Haftbefehle von einer Rechtspflegerin. Ich verlangte Dienstausweise und diese wurden verweigert. Ich verwies auf die Ausweispflicht auf Verlangen, einer meinte lapidar die Uniform würde reichen... Ich verwies auf die eigenhändige Unterschrift eines Richters gem ZPO, dies wurde ignoriert durch den Satz, diese Unterschriften reichen aus. Meine Erwiderung: Nein, denn eine Unterschrift einer Rechtspflegerin ist nachausdrücklich höchstrichterlicher Rechtsprechung und nach der ZPO eben nicht ausreichend... Ich bekam zu hören: "Sie können uns gerne anzeigen und verklagen" und ich sagte, das werde ich auch tun. Sie betraten unter Anwendung und unter Androhung weiterer Zwangsmaßnahmen von Gewalt meine Wohnung und verlangten Geld. Ich fragte nach den Namen, Herr Rebehn und Herr Defland, die Frau nannte ihren Namen nicht und schwieg auch die gesamte Zeit. Ich vermute, hier wurde ein Exempel statuiert und der "Neuen" mal eben etwas Praxis gezeigt. Ich forderte alle Drei auf, sofort meine Wohnung zu verlassen (Hausfriedensbruch), sie weigerten sich und drohten mir sogar, mich sofort festzunehmen. Ich verwies auf übergeordnetes Recht: Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik fußt auf altem NAZI-Gesetz
und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291
ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht)
gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und
gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach
nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B.
Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom
20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und
Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht
umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen
Verletzung der SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die
BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts
nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art.
139/Analog).
Beamter muß beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich ist/war.
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840 in
Folge mit BGB §§ 823, 826, 830).
Ich zahlte unter Protest und unter Androhung von Gewalt 95,-€ ; den haftbefreienden Betrag. Und noch einmal bekam ich zu hören: "Sie können uns ja gerne anzeigen und verklagen" Ja, das werde ich ganz sicher auch machen...Ich bekam eine Zweitschrift mit dem Hinweis, diesen solle ich bei mir tragen, falls ein anderer "Beamter" ebenfalls Geld von mir fordert und mich festnehmen will... Das Ganze könne ja jetzt einige Tage dauern...Raub, Erpressung, Nötigung, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Willkür, Anwendung und Androhung von Gewalt, Verletzung meines Grundrechtes wie "Unverletzlichkeit der Wohnung"...da kommt einiges zusammen. Jetzt bin ich wütend und in Fahrt, das nächste Schreiben wartet bereits auf mich...Ich überlege Strafantrag beim Innenministerium; Gleiches beim Leiter der Polizeiinspektion; Einleitung eines Disziplinarverfahrens ( § 4 + § 17 BDG ) und Anklage des Richters der STA Stade wegen Rechtsbeugung...; hilfsweise aller in Frage kommenden Straftatbestände. Als Dessert eine Klage beim internationalen Gerichtshof in Den Haag mit Vergabe eines Aktenzeichens an die Dienststelle... und alle Vorgänge informativ an die Besatzungsmächte z. Kts....Ggrrr....
20 Std.· Gefällt mir



  • Uwe Gudehusja, deshalb ja die Infos an Den Haag und an die Besatzungsmächte. Ich prüfe gerade ebenfalls das Amerikanische Justizministerium... Wenn alle die Anzeige/Klage jeweils z.Kts haben, dann können sie nicht mehr so ohne weiteres einstellne...
  • Uwe Gudehussie wollen doch ihr Gesicht waren... und das Diszi ist ein MUSS
  • Uwe GudehusMan muss sich mal vorstellen: In einem angeblichen Rechtsstaat wird jemand wegen 15,-€ ins Gefängnis gesteckt... und das trotz übergeordnetem Recht, nach welchem genau das Inhaftieren aus so einem Grund verboten ist...





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